UFO-Akten Deutschlands werden nicht veröffentlicht

Begonnen von Hans, November 16, 2013, 13:37:08

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Hans

UFO-Akten Deutschlands werden nicht veröffentlicht

UFO-Akten DeutschlandFrank Reitemeyer hat im November 2011, unter Anbringung des Informationsfreiheitsgesetzes für deutsche Bürger, tapfer den Bundestag verklagt, weil dieser ihm die Einsicht in Deutschlands UFO-Akten versagen wollte. Dabei ist das Recht auf seiner Seite, denn beispielsweise veröffentlichten Frankreich, England, Brasilien und viele andere Länder bereits ihre UFO-Akten und machten diese ihren Bürgern zugänglich. Natürlich muss nicht damit gerechnet werden, dass hier sämtliche und vor allem hochbrisante Akten veröffentlicht wurden, aber es stellt einen kleinen Sieg in der Weiterentwicklung zur weltweiten Aufklärung über dieses Phänomen dar. Reitemeyer berief sich hierbei auf die Aussage: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigen und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."



Reitemeyer wurde tatsächlich gewährt, diese Akten einzusehen, aber erstens nur unter Vorbehalt. Doch er möchte dem gesamten deutschen Volk diese Möglichkeit bieten – wogegen der Bundestag nun Berufung eingelegt hat. Interessant ist hierbei zu erwähnen, dass der Bundestag die öffentlichen Steuermittel der Bürger dazu verwendet hat, um die besten Star-Anwälte zu engagieren, die sich dann dafür einsetzten, den deutschen Bürgern das Recht auf Informationsfreiheit zu untersagen. Dies bedeutet, dass der Bundestag das Geld derjenigen verwendete, die ihn verklagten. Das ist genau so abstrus, als wenn ein Arzt seinem Patienten Geld abknöpft, um ihm eine Spritze zu verabreichen, die ihn erkranken lässt... Hm... so abstrus ist das gar nicht, wenn man beispielsweise ein wenig über das Thema Impfungen nachdenkt.

Jedenfalls am 13. November 2013 konnten die von den deutschen Bürgern gesponsorten Star-Anwälte des Bundestages durchringen, dass die deutschen UFO-Akten öffentlich nicht mehr zugänglich sind. Die Anwälte behaupteten, dass es wichtig sei, dass (Zitat): Bundestagsabgeordnete einen Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern besitzen müssen und berufen sich gleichzeitig noch auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.

Sehr interessant, wenn man sich diesen Wortlaut genau betrachtet. Somit sind also nicht nur Informationsvorsprünge ausschlaggebend, sondern auch Geschäfts- und Betriebsinteressen sowie weitere Geheimhaltung entscheidend. Hierbei möchte man sich doch fragen: Um welche Geheimnisse handelt es sich hierbei, wenn sogar sehr kostspielige Star-Anwälte engagiert werden müssen, damit der Prozess in jedem Fall gewonnen wird?
 .
Quellen:
Der Infokrieg geht weiter...
Bundestag muss geheime Akten freigeben – Video  (Previsualizar) 


Exopolitik
http://www.matrixblogger.de/?p=6277
"Vertrauen Sie denen, die nach der Wahrheit suchen, und mißtrauen Sie
denen, die sie gefunden haben."
(André Gide)

Hans

Deutsche UFO-Akten sind freigegeben!

 Samstag, 27. Juni 2015  Jonathan


UFO-Akten Deutschland Reitemeyer Robert FleischerMan erinnere sich, dass Frank Reitemeyer im November 2011, unter Anbringung des Informationsfreiheitsgesetzes für deutsche Bürger, tapfer den Bundestag verklagte, weil dieser ihm die Einsicht in Deutschlands UFO-Akten versagte. Jetzt endlich nach mehreren Anläufen vor Gericht ist es ihm gelungen, dass Deutschlands Regierung und ihre nationalen UFO-Akten für die Öffentlichkeit freigegeben werden müssen. In den Artikeln "Deutsche UFO-Akten werden nicht veröffentlicht" und "Piratenpartei fordert Veröffentlichung deutscher UFO-Akten" hatte ich bereits darüber berichtet und der letzte Stand belief sich darauf, dass die Akten weiterhin unter Verschluss blieben...



Genau genommen wird die Freistellung dieser Akten seit Jahrzehnten von mehreren Forschern aus dem Bereich Unbekannte Flugobjekte und ihre Existenz im Raume Deutschlands gefordert, aber bisher leider ohne jeglichen Erfolg. Als das deutsche Bundesministerium zum Thema UFOs angeschrieben wurde, verleugnete es frech die Existenz solcher Akten in allen Punkten. Seltsamerweise wurden diese "nicht-existenten" Akten nun aber am 25. Juni 2015 freigegeben. Die deutschen UFO-Forscher konnten leider nichts bewirken, doch der Journalist Reitemeyer konnte mit seiner Beharrlichkeit schlussendlich das Bundesverwaltungsgericht nun juristisch davon überzeugen, die notwendigen Informationen herauszugeben.

Es existiert das Gerücht, dass Deutschland sich aufgrund der Nachkriegsgesetze an die Vorlagen der USA zu halten habe und nur mit Zustimmung der US-Regierung eine UFO-Aktenfreigabe genehmigen dürfe. Natürlich gibt es hierzu keine offiziellen Dokumente, die dies bestätigen würden, aber falls Deutschland hier unter amerikanischer Kontrolle steht, gestaltet sich eine solche Aktenfreigabe verständlicherweise als recht schwierig. Vielleicht aus diesem Grunde hat anfangs nicht nur der Bundestag die Forderung der Freigabe der UFO-Akten abgelehnt, sondern in zweiter Instanz zusätzlich noch das Oberverwaltungsgericht. Erst das Bundesverwaltungsgericht hat sich dazu bereiterklären können, die Akten freizugeben, aber auch nur, weil es in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet ist. Manchmal muss man durch die Vorhut dringen, um daraufhin an die richtige Stelle kommen zu dürfen.

Die Freigabe der UFO-Akten hat ergeben, dass nicht nur der Bundestag über geheime UFO-Akten verfügte, sondern auch das Auswärtige Amt und die Bundeswehr. Natürlich kann man sich in diesem Fall auch sicherlich gut vorstellen, dass man nur eine entschärfte Version der UFO-Akten erhält. Robert Fleischer von Exopolitik, der bei diesen Gerichtsurteilen seit längerem mitfieberte, erhellte gestern auf Facebook mit der neuesten Information: "Kurzes Update vom heutigen BVerwG-Gerichtstermin zur "UFO-Akte" des Bundestags: Die Freiheit des Abgeordneten, so der Bundestag, sei bei einer Öffnung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes für die Öffentlichkeit gefährdet, weil diese sich dann ein Bild der Entscheidungsgrundlagen des Abgeordneten machen könnte. Meiner Meinung nach hat die Vorsitzende durchblicken lassen, was sie von den Argumenten der Bundestagsverwaltung hält. Um 13 Uhr ist Urteilsverkündung. Wenn mich mein Bauchgefühl nicht trügt, wird heute Rechtsgeschichte geschrieben!"
http://www.matrixblogger.de/?p=8912
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(André Gide)

Ace


https://www.youtube.com/watch?v=v8WSfhLgejY

Die deutsche Bundesregierung bestreitet offiziell jegliches Interesse an Unidentifizierten Flugobjekten - doch im Geheimen wurden BND-Agenten auf UFO-Jagd geschickt, leiten Polizei- und Militär in Deutschland ihre UFO-Sichtungsberichte an eine ominöse Stelle weiter, wo diese angeblich sofort vernichtet werden. Und die Bundeswehr behauptet, dass bislang jedes unidentifizierte Flugobjekt letzten Endes restlos aufgeklärt werden konnte - im Gegensatz zu 21 Luftwaffen und zivilen UFO-Behörden weltweit. In seinem neuesten Vortrag präsentiert der Journalist Robert Fleischer neueste Fallbeispiele von militärisch dokumentierten UFO-Zwischenfällen, zeigt das wahre Ausmaß der UFO-Vertuschung in Deutschland auf und beschreibt ein mögliches Motiv der fremden Besucher, das sich wie ein roter Faden durch zahlreiche UFO-Fälle zu ziehen scheint...